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5.2.2012

Jeder von uns kann die Umwelt retten

Ohne großen Aufwand leisten Sie dabei Ihren Beitrag. Es beginnt schon mit dem einfachen Wechsel Ihrer herkömmlichen Glühbirnen.

Glühlampenvoerbot
Ist die Glühbirne ausgebrannt?

Was Sie wissen müssen:

Glühlampen verwenden nur 5% Ihrer Energie zu Lichterzeugung, 95% geben sie als Wärme ab. Dagegen können Energiesparlampen 80% der Energie sparen.

Genau diese Einsparmöglichkeit greift das Glühlampenverbot auf und ist damit Teil des Klimaschutzprogramms der EU.

Mit dem Kyoto Protokoll haben sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet, ihre CO2 Emission bis 2020 um 20% im Vergleich zu 1990 zu senken. Dieser Ankündigung folgen nun erste Maßnahmen.

Was beinhaltet das Glühlampenverbot?

Im Juli 2005 wurde im Rahmen der EU Richtlinie (Eco-Design Requirements for Energy-Using Products, 2005/32/EG) das langfristige Aus der herkömmlichen Glühlampen beschlossen.

Die Richtlinie als Teil der des Klimaschutzprogramms der EU beinhaltet folgende Öko-Design Anforderungen:

  • verbesserte Umweltverträglichkeit
  • reduzierter Energieverbrauch
  • steigende Marktverbreitung von energieeffizienten Techniken
  • keine Beeinträchtigung der Funktion aus Sicht des Nutzers

Ziel ist die mehrstufige Abschaffung energieuneffizienter Leuchtmittel und Umstellung auf sogenannte Energiesparlampen mit dem Vorteil des geringerem Stromverbrauch bei gleichbleibender Lichtleistung. Bereits zum 1. September 2009 erfolgt der erste Schritt.

Das Glühlampenverbot bedeutet nicht, das die privaten Haushalte zum angegebenen Stichtag alle klassischen Glühbirnen austauschen müssen. Doch ein Wechsel auf energiesparende Alternativen, wie Öffnet internen Link im aktuellen FensterLeuchtstofflampen oder LED-Lampen hat bereits heute ganz klare Vorteile.

Für Hersteller und Handel jedoch gilt ab September das Verbot für den Verkauf dieser energieintensiven Lampen. Die die altbekannt Glühlampe in Ihren verschiedenen Leistungsstärken wird damit schrittweise aus dem Angebot genommen.

Glühlampenverbot
Glühlampenverbot

Glühlampenverbot: Der Abschied von der Glühlampe?

Mit dem 1. September 2009 erfolgt die erste Stufe der EU-Verordnung, dann dürfen Hersteller keine Glühlampen mehr mit folgenden Merkmalen in Verkehr bringen:

  • Halogen – und Glühlampen ab 80 Watt und mehr
  • welche unter der der Energieeffizienzklasse C liegen
  • matte Halogen – und Glühlampen, schlechter als Energieeffizienzklasse A
  •  Energiesparlampen, schlechter als Energieeffizienzklasse A

Weiteren Anpassungsstufen und die Ablösung der herkömmlichen Glühlampen erfolgen jährlich:

1. September 2010 Halogen – und Glühlampen ab 65 Watt, schlechter als Energieeffizienzklasse C
1. September 2011 Halogen – und Glühlampen ab 45 Watt, schlechter als Energieeffizienzklasse C
1. September 2012 Halogen – und Glühlampen ab 7Watt, schlechter als Energieeffizienzklasse C
1. September 2013 Steigerung der Qualitätsanforderungen, Kriterien werden noch in 2009 definiert
1. September 2016 Verbot aller Halogen – und Glühlampen, schlechter als Energieeffizienzklasse B

Zudem sieht die EU Richtlinie einen zusätzlichen Kennzeichnungsschutz vor.
Damit dürfen nur noch Produkte der Energieklasse A als “energiesparend“ bezeichnet werden.

Bedingt durch das Glühlampenverbot werden sich zukünftig energieeinsparende Lichtmittel, wie Halogen- oder Kompaktleuchtstofflampen sowie Öffnet internen Link im aktuellen FensterLED-Lampen durchsetzen.

Die Zehn wichtigsten Fragen zum Glühlampenverbot finden Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier beantwortet.